• Narrenzunft Fischingen e.V.
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Hausordnung

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Für unser Vereinsheim gilt folgende Hausordnung und ist unbedingt einzuhalten

  • Benutzung und Aufenthalt im Narrenstall der Narrenzunft Fischingen ist nur mit Absprache der Vorstandschaft erlaubt
  • Vor Beginn einer Veranstaltung ist das Inventar aufzunehmen und danach wieder zu kontrollieren.
  • Die gesamten Räumlichkeiten sind in einem sauberen Zustand wieder zu verlassen, dies beinhaltet den Küchenbereich, Gaststättenbereich, Toilettenanlagen und Außenanlagen
  • Es ist kein Müll zu hinterlassen
  • Alle Mängel sind dem Vorstand zu melden. Defekte Gläser oder Geschirr sind auszusortieren und aufzuschreiben
  • Vor dem Verlassen ist ordentlich zu Lüften. Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten das alle Türen und Fenster geschlossen sind, alle Lichter gelöscht und elektrische Geräte abgeschaltet werden bis auf die Frostwächter. Der Pellet-Ofen ist nur in Absprache mit der Vorstandschaft zu bedienen.
  • Bei einer mutwilligen Zerstörung von Einrichtungsgegenständen (gesamtes Inventar) ist der Verursacher zu ermitteln und beim Hausmeister zu melden, ist dieser nicht zu ermitteln, haftet der Veranstalter (Mieter) für eventuelle Regressansprüche. Die Schadenshöhe wird nach den üblichen Handwerkerpreisen festgelegt bzw. erfolgt die Reparatur direkt über den Handwerker dadurch sind die Kosten vom Nutzer (Mieter) zu tragen.
  • Im Narrenstall gilt Rauchverbot ! Es ist kein offenes Feuer erlaubt.
  • Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten und einzuhalten !

 

Narrenzunft Fischingen 1990 e.V.

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