• Narrenzunft Fischingen e.V.
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Verkehrsregelung Jubiläum

 

Verkehrsregelung anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Narrenzunft Fischingen

 

Anlässlich der Veranstaltung wird die Haltestelle „Schule Fischingen“ in der Zeit vom 27.01. bis 05.02.2020 nicht bedient. Als Ersatz ist die Haltestelle „Rathaus“ vorgesehen. Auf der L424 (ehemals B14 gibt es folgende Einschränkung: Ab der Einmündung der K5502 (ehemaliges Gasthaus „Reich“) bis zur Einmündung der Burg-Wehrstein-Straße (untere Neckarbrücke) bis zum Ende des Jubiläums am Sonntag gilt Tempo 30 in beiden Fahrtrichtungen.

 

Im Ort bestehen folgende Einschränkungen:

Ab Freitag 31.01.2020 17.30 Uhr besteht im Bereich der Schloßbergstraße in Fahrtrichtung Ortsmitte absolutes Halteverbot. Am Samstag, 01.02.2018 ab 10 Uhr besteht im Bereich des Rathausplatzes, der Burg-Wehrstein-Straße, der Schloßbergstraße, der Hohenzollernstraße, der Brahmsstraße und der Wagnerstraße sowie im Herrengarten absolutes Halteverbot. Dies gilt auch für den Sonntag, 02.02.2020. Die Umzugsstrecke von der Wagner-, Brahms-, Hohenzollern- und Schloßbergstraße sowie die Ortsmitte wird während der Umzüge am Samstag 01.02.2020 ab 15.30 Uhr bis 21:00 Uhr und am Sonntag, 02.02.2020 ab 10.00 Uhr bis 18:00 Uhr gesperrt. Anlieger in den Stichstraßen werden gebeten ihre Fahrzeuge bei Bedarf ausserhalb der Umzugsstrecke abzustellen. An der Umzugsstrecke geparkte Fahrzeuge müssen wegen des Befahrens mit Umzugswagen auf Kosten der Halter abgeschleppt werden. Parkplätze stehen im Bereich des Sportplatzes und auf der Wiese beim Feuerwehrhaus zur Verfügung. Die Narrenzunft und die Ortsverwaltung bedanken sich bei den Verkehrsteilnehmern für das Verständnis für diese Einschränkungen.