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Arbeitsdienste

Liebe Zunftmitglieder,

wie vom Ausschuss beschlossen, gilt für alle Vereinsmitglieder eine Arbeitsdienstregelung.
Jedes Mitglied ist verpflichtet 2 Arbeitsdienste abzuleisten.

Hier zu zählen u.A. auch Fahrdienste für Boot, Hexenwagen, Arbeitseinsätze im Vereinsheim, usw.

Grundsätzlich gilt:

- Ohne Arbeitsdienst erfolgt keine Ausgabe des Sprungbändels - somit ist keine Teilnahme an den Umzügen, usw. möglich

- Falls jemand verhindert sein sollte, muß sich derjenige selbst um eine Ersatzperson kümmern.

- Bitte erscheint pünktlich zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen !

Die genauen aktuellen Regelungen könnt ihr euch hier ansehen: Arbeitsdienste Regelwerk

Für Fragen, Verbessungsvorschläge und Anregungen jeder Art sind wir natürlich sehr dankbar.

Vereinsleben funktioniert nur miteinander und wir hoffen auf Eure Unterstützung!

Falls Ihr Fragen habt, wendet Euch an die Mitglieder vom Ausschuß.


Vorstandschaft der Narrenzunft Fischingen 1990 e.V.